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Wieder Ärger mit VIVAWEST – jetzt in Batenbrock

Die VIVAWEST hat nach den aktuellen Modernisierungsmaßnahmen in einigen Häusern in Batenbrock mit etwa 60 Mietern inzwischen Mieterhöhungen von bis zu 55 Prozent erhoben. Das war auch im Dezember 2018 angekündigt. In einigen Häusern ist die Mieterhöhung noch nicht erfolgt, wurde aber ebenfalls im Dezember angekündigt. In anderen Häusern sind die Modernisierungsmaßnahmen längst abgeschlossen und im vergangenen Jahr drastische Mieterhöhungen wirksam geworden.

Jahrelang haben VIVAWEST und die Vorgängergesellschaften zu wenig für die Instandhaltung Ihrer Mietwohnungen investiert. Eine Mieterhöhung von bis zu 55 Prozent ist völlig unsozial und überfordert viele Mieter mit geringem Einkommen. In Kenntnis der künftigen Mietergesetze hat VIVAWEST die Ankündigung der Mieterhöhung noch im Dezember 2018 verschickt, um die neuen Gesetze zu umgehen. Die aktuelle Mietgesetzgebung nach § 559 BGB begrenzt ab dem 1. Januar 2019 die zulässigen Mieterhöhungen bei Kaltmieten von unter 7 Euro auf maximal 2 €uro pro Quadratmeter. Im Einzelfall beträgt die Mieterhöhung bei Ihnen bis zu 2,50 €/qm. Die Kosten der Modernisierung, die der Eigentümer auf den Mieter umlegen kann, wurden gesetzlich von 11 Prozent auf 8 Prozent pro Jahr gesenkt.

Nach wenigen Jahren haben die Mieter die Kosten der Modernisierung abbezahlt. Die VIVAWEST kassiert aber weiter die überhöhten Mieten. Damit macht die VIVAWEST als größter Wohnungskonzern in Bottrop und in NRW riesige Profite auf Kosten der Mieter. Als ein Wohnungsunternehmen, das sehr stark von der Gewerkschaft IGBCE beeinflusst wird, muss es sich auch sozial gegenüber ihren Mietern verhalten. Die angekündigte Energieeinsparung von bis zu 75% sind leere Versprechungen. Die Mieter sind die Dummen und zahlen jahrzehntelang überteuerte Mieten oder werden durch die Wuchermieten aus ihrem bisherigen Wohnumfeld vertrieben. Ein Skandal ist es, wenn bei monatelangen Baumaßnahmen keine Mietminderung oder Einmalzahlung durch VIVAWEST erfolgt.

Unser Rat an alle Mieter:

  • Die neue höhere Miete sollte nur unter Vorbehalt gezahlt werden. Dies kann entweder schriftlich gegenüber VIVAWEST erklärt werden oder auf dem Überweisungsträger vermerkt werden.
  • Es muss überprüft werden, ob sich hinter den Modernisierungskosten nicht versteckte Instandhaltungsarbeiten befinden. Diese dürfen nicht zu Mieterhöhungen führen.
  • Wer Mitglied im Mieterschutzbund ist oder einen Mieterrechtsschutz abgeschlossen hat, sollte darüber die Originalrechnungen der Arbeiten für seine Wohnung anfordern. Nur Fachanwälte können für die Mieter die Berechtigung von Forderungen der VIVAWEST überprüfen.
  • Nur zusammen sind Mieter stark! Mieter müssen sich gegenseitig über Ergebnisse der Überprüfungen durch den Mieterschutzbund und Anwälte informieren. Informieren Sie auch Michael Gerber und Jörg Wingold. Wir übernehmen es gerne, alle Mieter über neue Entwicklungen zu informieren.
  • Aufgrund der massiven Beeinträchtigungen während der Arbeiten steht den Mietern eine Minderung der Miete in Höhe von mindestens 20 Prozent zu. Nach § 536 Abs. 1 a BGB gibt es darauf ab dem 4. Monat der Bauzeit einen gesetzlichen Anspruch.
  • Diese Hinweise gelten auch für andere Wohnungen von VIVAWEST, in der die Modernisierungsmaßnahmen bereits abgeschlossen und im vergangenen Jahr drastische Mieterhöhungen wirksam wurden.
  • Die DKP handelt nach dem Motto: Gemeinsam gegen den Mietwucher von VIVAWEST!

Die DKP kommt zu Ihnen am

Dienstag 14. Juli, 18 Uhr, Treffpunkt ist vor dem Haus Bellenbrockstr. 16

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