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Weiterhin viele ungeklärte Fragen bei der Anschüttung des Alpincenters

In einem Schreiben an den Oberbürgermeister Bernd Tischler hatte die DKP am 22. Februar verschiedene Fragen zur Anschüttung der Halde des Alpincenters gestellt. Der Oberbürgermeister hat mit Schreiben vom 7. März auf die Fragen der DKP geantwortet. Die Antworten der Stadt Bottrop sind aus Sicht der DKP unzureichend.

Die DKP hatte die Stadt darauf hingewiesen, dass in die Regenrückhaltebecken stark und unangenehm riechende Flüssigkeiten eingeleitet werden, die dann auch am Haldenfuß austreten. Laut Antwortschreiben der Stadt sind inzwischen Wasserproben entnommen worden und werden derzeit untersucht.

In der Nachtragsgenehmigung der Stadt Bottrop vom 7. Juni 2016 zur Sicherung des Nordhanges der Halde Prosperstraße heißt es jedoch unter Punkt 17:

„Während der Bauzeit ist das Wasser in den Kontrollbrunnen und das Sickerwasser aus den anzulegenden Drainagen vor Einleitung in das Regenrückhaltebecken, welches zu erstellen ist, in einem gesonderten Vorhaltebecken aufzufangen und wöchentlich auf seine Gehalte an Schwermetallen zu untersuchen. Im Falle einer Überschreitung der zulässigen Höchstwerte (…) entscheidet die zuständige Behörde (Fachbereich Umwelt und Grün) über die Aufbereitung oder Entsorgung des Wassers. Es ist kontinuierlich der pH-Wert des Sickerwassers zu messen. Der täglich ermittelte niedrigste und höchste Wert ist in das Betriebstagebuch einzutragen. Die Sickerwässer sind durch selbstschreibende Wassermengenmesser zu registrieren. Die täglichen Größt- und Kleinstwerte sowie die in 24 Stunden gemessenen Wassermengen sind in das Betriebstagebuch einzutragen. Letztere sind wöchentlich und monatlich aufzuaddieren (A= Auflage)“

Das Vorhaltebecken ist seit Monaten so voll, dass das Wasser aus den Drainagerohren direkt an der Einleitungsstelle in das Vorhaltebecken über dessen Überlauf in das Regenrückhaltebecken eingeleitet wird. Das Regenrückhaltebecken wird über die hintere Ableitung kontinuierlich entwässert.

Offensichtlich hat es die vorgeschriebenen täglichen/wöchentlichen Messungen des Sickerwassers nicht gegeben und auch keine regelmäßige Kontrolle durch den Fachbereich Umwelt und Grün. Warum wird das Wasser laut Schreiben des Oberbürgermeisters Tischler vom 7. März erst jetzt untersucht? Die Ergebnisse müssten laut Nachtragsgenehmigung der Stadt Bottrop sofort greifbar sein.

Die DKP fragt: Wurde bei Überschreitung der Höchstwerte das Wasser aufbereitet oder entsorgt? Wo sind die vorgeschriebenen selbstschreibenden Wassermengenmesser des Sickerwassers eingebaut? Sind die Werte in das Betriebstagebuch eingetragen?

 

Die DKP hatte in ihrem Schreiben auf die fehlende Absperrung des Baustellenbereichs und der Regenrückhaltebecken hingewiesen. Besonders für spielende Kinder besteht dadurch eine Gefahr. In der Antwort der Stadt heißt es zwar:

„Ob und inwieweit eine Absicherungsmaßnahme erforderlich ist, hängt von vielen Faktoren ab (Bauliche Ausgestaltung: Böschungswinkel, Wassertiefe. Ist überhaupt mit spielenden Kindern zu rechnen? Wird das Regenrückhaltebecken von Kindern als Spielfläche überhaupt interessant gefunden und genutzt?) Bei Bauarbeiten, durch die unbeteiligte Personen gefährdet werden können, ist eine Abgrenzung der Gefahrenzone und deren Kennzeichnung erforderlich. Die erforderlichen Maßnahmen hängen jedoch von der Lage der Baustelle ab. Da hier durch die topografischen Gegebenheiten die Zugänglichkeit zur Halde sehr schwierig ist, kann auf eine komplette Einzäunung verzichtet werden. Eine Einzäunung ist nur an den notwendigen Stellen (Fußgängerweg), die von der Allgemeinheit erreicht werden kann, erforderlich.“

In der Baugenehmigung vom 31. August 2015 heißt es aber unter Punkt 12: „Das Technische Bauwerk ist durch eine Zaunanlage in ausreichendem Maße zu sichern. Das Gelände um die Baumaßnahme ist vor dem unberechtigten Zutritt Dritter zu sichern.“ Auch in der Nachtragsgenehmigung vom 7. Juni 2016 gibt es dazu eine Aussage: „Die Baustelle ist vor dem unbefugten Zutritt Dritter durch eine Zaunanlage in ausreichendem Maße zu sichern. (A = Auflage)“  Zu dem Bauwerk bzw. der Baustelle gehören auf jeden Fall auch die Regenrückhaltebecken. Da sich sowohl das Bauwerk, als auch die Regenrückhaltebecken direkt an einem Fußweg entlang der Halde befinden, sind diese auch für spielende Kinder leicht zugänglich. Die Auflage aus der Baugenehmigung wird nach Auffassung der DKP grob missachtet.

Die DKP fragt: Warum erhält das Alpincenter vom Bauaufsichtsamt nicht die Aufforderung die Auflagen der Baugenehmigung nach 1,5 Jahren endlich umzusetzen?

 

In der Baugenehmigung heißt es im Punkt 32: „Während der gesamten Anschüttungsmaßnahme ist auch weiterhin die Vermessung der Skihalle dreimal jährlich durchzuführen. Die Messergebnisse sind unaufgefordert dem Bauaufsichtsamt vorzulegen.( A = Auflage)“ Laut Messprotokoll des Ingenieurbüros Jansen GmbH aus Wachtendonk sind im Jahr 2017 nur zwei Messungen, nämlich am 30. Januar sowie am 26. September durchgeführt worden.

Die DKP fragt: Warum besteht das Bauaufsichtsamt nicht auf drei Vermessungen im Jahr durch das Alpincenter?

 

Laut Baugenehmigung sollen insgesamt zur Stabilisierung des Alpincenters 450.000 m³ = 900.000 t Abfallstoffe angeschüttet werden. In dem Schreiben des Oberbürgermeisters Tischler wird mitgeteilt, dass bisher 500.000 t Material angeschüttet wurde. Nach dem Gutachten des Herrn Dipl. Ing. H. Kügler vom 14.12.2015 (Grundlage der Nachtragsgenehmigung vom 7. Juni 2016) und dessen Bauantrag vom 19.02.2016 dürfen nur „HMVA II Schlacken“ (…) aus dem Werk Oberhausen“ verwandt werden. Das bisher angeschüttete Material soll sich folgendermaßen aufteilen: ¾ Abfallstoffe aus der Müllverbrennungsanlage Oberhausen = 375.000 t und ¼ Eisensilikatgranulat von Aurubis Lünen = 125.000 t. Die Müllverbrennungsanlage Oberhausen hat nur eine Produktionskapazität von 170.000 t/Jahr bei Vollauslastung. (siehe Anlage Produktionsdaten GMVA). Laut Homepage der GMVA wird diese Vollauslastung jedoch nicht erreicht. In den jetzt 1,5 Jahren Anschüttung der Halde des Alpincenters kann die Müllverbrennungsanlage Oberhausen maximal 255.000 t Material liefern.

Die DKP fragt: Woher stammt das fehlende Material?

 

Ferner stellt sich die Frage, ob es zulässig ist, das Material jahrelang in offener Bauweise anzuschütten. Selbst die Herstellerfirma Granova schreibt vor, dass das Material keine Anwendung „unter wasserdurchlässiger Deckschicht wie z. B. Pflaster“ geben darf und die Lößlehmschicht und Erddeckschicht an dem Hang der Halde schon jetzt wegrutscht und damit wasserdurchlässig ist. (siehe Anlage Verarbeitungshinweis Granova)

Die DKP fragt: Warum werden selbst die Hinweise der Herstellerfirma bei der Verwendung bzw. Anschüttung des Materials nicht beachtet und umgesetzt.

 

DKP-Ratsherr Michael Gerber: „Die Überwachung der Anschüttung durch das Bauaufsichtsamt sowie dem Fachbereich Umwelt und Grün erfolgt nur sehr oberflächlich. Die Einhaltung der Bestimmungen aus der Baugenehmigung der Stadt wird in vielen Punkten nicht überprüft und kontrolliert. Das Alpincenter hat sich in der Vergangenheit mehrfach nicht an die Vorgaben der Stadt gehalten. Die DKP fordert die Stadt auf, ihrer Kontrollpflicht ernst zu nehmen und gegenüber dem Alpincenter darauf zu bestehen, dass bestehende Mängel schnellstens beseitigt werden. Die DKP hat an den Oberbürgermeister Tischler geschrieben und um die Beantwortung der Fragen gebeten. Die Anwohner des Alpincenters und die Öffentlichkeit haben ein Anrecht auf Beantwortung dieser Fragen“

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