Die Fortschreibung des „Schlüssigen Konzeptes Ermittlung der Kosten der Unterkunft 2019“ durch das Institut „Analyse & Konzepte“ ist völlig unbrauchbar und darf nicht zur Berechnung der Kosten der Unterkunft verwendet werden. Selbst das Sozialamt, als Auftraggeber, lehnt die Berechnung für die „Kalten Betriebskosten“ ab. Nach der Berechnung von „Analyse & Konzepte“ sollten die „Kalten Betriebskosten“ nur von 1,60 €/m² auf 1,64 €/m² steigen. Das diese „Erhöhung“ völlig an der Realität vorbei geht, ist selbst dem Sozialamt bewusst geworden. Ich erinnere nur an die drastische Anhebung der Grundsteuer, die zum Jahresanfang 2018 wirksam wurde. Das Sozialamt kommt aufgrund eigener Erhebung auf einen Betrag von 1,95 €/m², immerhin 0,31 €/m² mehr. Doch auch diese Anhebung berücksichtigt nicht die Erhöhung der kommunalen Gebühren für Abwasser, Müllabfuhr und Straßenreinigung der letzten zwei Jahre.
Völlig neben der Realität ist die Berechnung der Netto-Kaltmiete. Diese soll laut „Analyse & Konzepte“ nach zwei Jahren nur um 2,6 Prozent angehoben werden. Die großen Wohnungsgesellschaften in Bottrop, Vonovia, VIVAWEST und auch die städtische GBB haben und machen auch aktuell große energetische Sanierungen im Bestand. Aufgrund der Mietgesetzgebung steigen dann die Kaltmieten drastisch. 11 Prozent der Gesamtkosten konnten bisher auf die Kaltmiete umgerechnet werden. Bei der VIVAWEST stiegen die Mieten in der Straße Zollverein im Sommer letzten Jahres um bis zu unverschämten 92 Prozent. Ab Januar 2019 wurde die Anrechnung der Gesamtkosten von energetischen Sanierungen auf acht Prozent auf die Jahresmiete begrenzt. Dies wurde von den Wohnungsgesellschaften auch dadurch unterlaufen, dass die Ankündigung der Mieterhöhungen vor dem Stichtag 1. Januar 2019 vorgenommen wurden. Doch auch die Reduzierung auf acht Prozent der Gesamtkosten auf die Jahresmiete ändert nichts an der Kostenexplosion von Kaltmieten.
Die Untersuchung von „Analyse & Konzept“ unterschlägt völlig, dass es preiswerten Wohnraum nicht in allen Stadtteilen von Bottrop gibt. In Fuhlenbrock und Kirchhellen gibt es kaum Wohnraum in dem Preissegment, der durch das Sozialamt gefördert wird. Damit wird die soziale Spaltung der Gesellschaft weiter zementiert. Dies widerspricht den Fördergrundsätzen des Landes in dem es heißt:
„Bei der Förderung sind zu berücksichtigen die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen.“
Nach wie vor gehen mehr Sozialwohnungen aus der Bindung, als neue Sozialwohnungen gebaut werden. Der WDR hat veröffentlicht, dass Bottrop nur 80 Prozent der Landesmittel zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus abgerufen hat. Die DKP hat scharf kritisiert, dass die Mittel zur Förderung von preiswertem Wohnraum nicht voll ausgeschöpft wurden. Das es auch besser geht, zeigt das Beispiel Hamm. Dort wurden statt der zustehenden 4,3 Millionen Fördermittel im letzten Jahr 15,1 Millionen Fördergelder abgerufen. Dies entspricht einer Förderquote von 351Prozent.
Bottrop braucht mehr preiswerten Wohnraum. Deshalb fordert die DKP auch 10 Millionen Euro für ein kommunales Wohnungsbauprogramm.
Die DKP lehnt das Konzept für die Kosten der Unterkunft als völlig ungenügend und sozial diskriminierend ab. Es verurteilt viele Bezieher von Transferleistungen auch künftig aus ihrem Regelsatz Kosten der Miete und Mietnebenkosten mit zu übernehmen. Dies ist in unseren Augen ein Skandal!