Im Grundgesetz gibt es den Artikel 140, demzufolge die Paragraphen der Weimarer Verfassung 136 bis 141 auch heute noch gültig sind, welche die wichtigsten staatskirchenrechtlichen Bestimmungen enthalten. Im Paragraphen 139 wiederum heißt es: – ich zitiere -: Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt. Meine Damen und Herren, wir müssen also jetzt und heute aufpassen, bei der Entscheidung, die wir gleich treffen, nicht gegen das Grundgesetz verstoßen – darauf weise ich vorab schon einmal hin.
Warum, meine Damen und Herren insbesondere der SPD muss ich hier jedes Mal, wenn es um Ladenöffnungszeiten geht, an die Kritik der Gewerkschaften erinnern? Warum muss ich an die Urteile der Gerichte zu der Frage erinnern?
Ist Ihnen das Schicksal insbesondere der im Einzelhandel überwiegend beschäftigten Frauen völlig einerlei? Zur Zeit des Wirtschaftswunders hieß esauf einem bekannten Plakat der Gewerkschaften mit der Abbildung eines glücklichen Kindes „Samstags gehört Vati mir“ – heute muss es richtigweise anders lauten: „Am Sonntag gehört Mutti mir“.
Mittlerweile gibt es bereits eine Bundesallianz von Kirchen- und Gewerkschaftsvertretern, die sich gegen einen Vorstoß der FDP und des „Handelsverbandes Deutschland“ zur Wehr setzen, die mit Hilfe einer Grundgesetzänderung den Feiertagsschutz im Handel aufheben wollen. Diese Bundesallinz hat dazu auch ein Flugblatt herausgegeben, in dem drei Fakten aufgeführt sind gegen diesen Angriff auf das Grundgesetz und die Gesundheit der Mitarbeiterinnen im Handel.
„Fakt Nr. 1: Die tonangebenden Handelsunternehmen befeuern seit Jahren einen knallharten Verdrängungswettbewerb. Sowohl die Verkaufsflächen als auch die Öffnungszeiten sind extrem ausgeweitet worden, ohne dass dem ausreichend gestiegene Kaufkraft gegenüber-steht. Die Umsätze wurden umverteilt und schon zig-tausende Geschäfte, die sich die längere Öffnung finanziell nicht leisten können, mussten aufgeben.
Fakt Nr. 2: Auch für den Onlinehandel gilt das sonntägliche Verkaufsverbot. Die Unternehmen dürfen an diesem Tag keine Ware kommissionieren und versenden. Onlinebestellungen vom Sonntag werden erst am Montag bearbeitet. Das hat ver.di in mehreren Gerichtsverfahren durchgesetzt.
Fakt Nr. 3: Neueste Umfragen – u.a. »Konsumbarometer Europa« – haben ergeben, dass der stationäre Handel gerade bei der jungen Generation große Chancen hat. Sie fordern mehr Digitalisierung im Laden und mehr Service. Die Innenstadtläden könnten sich durch ausreichend Fachpersonal sowie Beratungsqualität und innovative Konzepte deutliche Vorteile verschaffen.“
Anders ausgedrückt: Sämtliche Argumente FÜR eine Sonntagsarbeit sind nichts als Kokolores, sie bedeuten einen Angriff auf gewerkschaftlichen Rechte, auf christliche Werte – ja, meine Damen und Herren, auch auf christliche Werte!!! – auf die Gesundheit der Mitarbeiterinnen im Handel und auf die von Ihnen doch alle hier so hoch gehaltenen Werte der Familie, ja selbst auf einschlägige Urteile von Gerichten!
Bereits letztes Jahr habe ich eine gewerkschaftliche Stellungnahme zitiert: „Verkaufsoffene Sonntage fördern nicht die Ziele, die sie fördern sollen. Im Gegenteil, jeder verkaufsoffene Sonntag befeuert den ruinösen Wettbewerb im Einzelhandel weiter, der vermehrt auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird.“
Ich werde das Gefühl nicht los, dass Sie, meine Damen und Herren, erst von diesen Handelssonntagen ablassen, wenn entweder ein Gericht oder ein Streik der Beschäftigten Sie dazu zwingt.
Meine Damen und Herren von der SPD und auch der christlichen Parteien hier im Hause: Tun Sie das, was die DKP schon seit den neunziger Jahren tut und auch heute tun wird: Lehnen Sie verkaufsoffene Sonntage in unserer Stadt ab!