Reden

Rede Michael Gerber im Rat der Stadt am 11.12.2018 über die Festsetzung der Richtwerte zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft

Jahrelang hat die Stadt Bottrop zu geringe Kosten für die Miete bei Hartz-IV-Empfängern berechnet. Die Kosten der Unterkunft, die von der Stadt für Menschen mit Transferbezug übernommen werden, hatten sich bisher in Bottrop nach dem Mietspiegel vom 01.09.2009 berechnet. Als Grundlage wurde aus dem damaligen Mietspiegel die Altersklasse der Gebäude 1966 bis 1975 in einer mittleren Lageklasse genommen. Dafür wird aktuell ein Quadratmeterpreis von 5,15 Euro zugrunde gelegt. Der aktuelle Mietspiegel geht jedoch in dieser Altersklasse inzwischen von einem mittleren Mietrichtwert von 5,87 Euro aus. 2014 und 2017 hatte es neue Mietspiegel für Bottrop gegeben. Die Durchschnittsmiete ist seitdem laut Mietspiegel um 12 Prozent angestiegen. Diese Anhebung der Mietkosten werden aber nicht in den „Ergänzenden Bottroper Regelungen zur Höhe der angemessener Mieten“ mit Stand vom 01.07.2013 berücksichtigt.

Bei einer vierköpfigen Familie wird für 95 qm eine angemessene Miete mit 490 Euro vom Sozialamt übernommen. Die realen Kosten betragen nach dem Mietspiegel aber circa 557 Euro Kaltmiete. Die Mehrkosten von 67 Euro belasten zusätzlich das geringe Einkommen von armen Familien. Die DKP hatte für die Sitzung des Sozialausschusses am 9. Oktober daher den Antrag gestellt, dass die Stadt die Kosten der Unterkunft für Menschen mit Transferbezug den realen Bedingungen anpasst.

Die heute zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Richtwerte zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft stellen sicher eine Verbesserung für die Betroffenen dar. Sie berücksichtigen jedoch nach Auffassung der DKP nicht die rasanten Mietsteigerungen in Bottrop. Die Daten stammen aus dem Jahr 2017 und sollen ab Anfang 2019 gelten. Gerade in diesem Jahre hat es einen deutlichen Anstieg der Mieten gegeben, der sich in den künftigen Kosten der Unterkunft nicht widerspiegelt.

Bei dem angeführten Beispiel einer vierköpfigen Familie in einer 95 qm Wohnung beträgt der künftige Zuschuss 522 Euro. Es verbleibt dann immer noch ein Eigenanteil von 35 Euro, der aus dem Hartz-IV-Regelsatz aufgebracht werden muss. Nach dem Bundessozialgericht darf mit den Kosten der Unterkunft keine Segregation erfolgen. Es müssen also auch freie Mietwohnungen mit 95 qm in Kirchhellen und Fuhlenbrock für eine Nettokaltmiete mit einem Quadratmeterpreis von 5,50 Euro angeboten werden. Dieser Nachweis wird in dem Gutachten der Beratungsgesellschaft „Analyse & Konzepte“ nicht gegeben. Ich habe mir Mietangebote aus diesen Stadtteilen angeschaut. Es finden sich keine Angebote zu dieser Miethöhe.

Die DKP ist der Auffassung, dass sich mit den neuen Kosten der Unterkunft die soziale Spaltung und Segregation sich in Bottrop weiter vertieft. Damit verstößt die heutige Vorlage nach Auffassung der DKP gegen Grundsätze des Bundessozialgerichtes.

Ich gebe ihnen ein aktuelles Beispiel: Der Vonovia Wohnungskonzern hat in der Bögelsheide im Eigen seinen Wohnungsbestand energetisch saniert. Die bisherige Nettokaltmiete wurde für eine 59 qm Wohnung von 310 Euro auf 420 Euro angehoben. Dies ist eine Mieterhöhung von 35 Prozent! Eine fast 80-jährige Mieterin lebt von der Grundsicherung. Da die Wohnung etwas größer ist, als für eine Person angemessen gilt, zahlt die alte Dame aus ihrem Regelsatz bisher 29 Euro selbst zur Kaltmiete. Künftig müsste die Dame aber 117 Euro aus ihrem Regelsatz bezahlen. Dabei sind die künftigen angehobenen Kosten der Unterkunft bereits eingerechnet. Die alte Dame ist völlig fertig und verzweifelt.

Ich habe sie zum Sozialamt begleitet. Es gibt die Zusicherung des Sozialamtes, zunächst, bis die neuen Kosten der Unterkunft vom Rat beschlossen wurden, erst einmal die Mieterhöhung von 110 Euro zu übernehmen. Das ist sicher sehr positiv. Gleichzeitig wurde aber auch der Dame mitgeteilt, dass im Jahr 2019 das Sozialamt nicht unbegrenzt die neue Miethöhe zahlen wird. Diese Dame wird mit dem Mietwucher des Vonovia Konzerns und den zu geringen städtischen Kosten der Unterkunft aus ihrer jahrzehntelangen Wohnung vertrieben. Dies ist leider kein Einzelfall. Im Sozialamt stapeln sich die Unterlagen ähnlicher Fälle! Die Wohnungsfrage ist auch in Bottrop zum größten sozialen Problem geworden!

Dazu fällt mir der treffende Satz von Heinrich Zille ein: „Man kann einen Menschen mit einer Wohnung genau so töten, wie mit einer Axt.“

Konsequent wäre es nach Auffassung der DKP, die Kosten der Unterkunft nach der Angebotsmiete zu berechnen. Diese beträgt derzeit in Bottrop 6,25 Euro. Die Stadt Dortmund berechnet z. B. die Kosten der Unterkunft nach der Angebotsmiete.

Die DKP lehnt die neuen Kosten der Unterkunft als zu gering ab. Auch künftig spart die Stadt auf Kosten von finanzschwachen Personen und Familien und verschärft die soziale Spaltung sowie Segregation in der Stadt.

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