Allgemein

DKP: Antwort des Oberbürgermeisters zum Alpincenter unzureichend

Die Anfragen der DKP zum Alpincenter wurden nach 52 Tagen von der Stadtverwaltung beantwortet. Dies ist ein ungewöhnlich langer Zeitraum. Möglicherweise hat die Einigung auf eine gemeinsame Sprachregelung mit dem Alpincenter Zeit beansprucht.
Die DKP kritisiert, dass der Oberbürgermeister in seinem Antwortschreiben auf viele entscheidende Punkte nicht eingegangen ist.
Laut Nachtragsgenehmigung der Stadt vom 7. Juni 2016 muss der pH-Wert des Sickerwassers täglich gemessen werden. Dies war offenbar nicht geschehen. Erst durch die Berichte der DKP sowie der Bürgerinitiative Johannestal wurden das Alpincenter sowie die Stadt Bottrop auf das austretende belastete Sickerwasser aufmerksam gemacht.

In der Antwort fällt auf, dass der Gestank des austretenden Wassers zwar zugegeben wird, aber keinerlei Initiative gezeigt wird, etwas dagegen zu tun. Die DKP fragt: Gibt es Möglichkeiten, den Gestank zu neutralisieren? Gegenmaßnahmen müssen im Interesse der Anwohner dringend her!

Entgegen der Darstellung der Stadt gelangt der Großteil des Sickerwassers am Haldenfuss direkt in das Erdreich und damit in das Grundwasser. Nur ein geringer Teil gelangt über das Regenrückhaltebecken, den Schärpersbach und den Seitenkanal des Korzbachs zur Kläranlage der Emschergenossenschaft. Das austretende Sickerwasser ist eine Folge der Anschüttung der Halde des Alpincenters. Wie der Dipl. Ing. Kügler in der Sitzung des Planungsausschusses zugegeben hat, ist es durch den Druck der Anschüttung zu einer Leckage der Flottberge innerhalb des Haldenkörpers gekommen.

Die Baustellenabsicherung ist eine Auflage der Baugenehmigung. Diese Auflage kommt das Alpincenter immer noch nicht in dem erforderlichen Umfang nach. Die Stadt hat die Verpflichtung, die Auflagen der Baugenehmigung zu kontrollieren und auch durchzusetzen.

Die Verschiebungen der Stützen des Alpincenters haben mit der Anschüttung weiter zugenommen und sich auch beschleunigt. Die Auflage der Baugenehmigung, dreimal jährlich die Verschiebungen zu messen, müssen nach Auffassung der DKP unbedingt eingehalten werden. Die Stadt hat als Aufsichtsbehörde eine Verpflichtung, die Standsicherheit des Alpincenters regelmäßig zu überprüfen.

 

Und hier der Wortlaut der Antwort des Oberbürgermeisters:

Ihre Anfrage vom 18.04.2018

Sehr geehrter Herr Gerber,

in Ihrer o. a. Anfrage stellen Sie eine Vielzahl von Einzelfragen zur derzeitigen Situa­tion des Alpincenters und der dortigen Halde.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit habe ich meine Antworten in die verschiedenen Themenfelder gegliedert:

Sickerwässer:

Aus dem Haldenfuß unterhalb der Vorschüttung treten übel riechende, bräunlich ver­färbte Wässer aus, die dem Regenrückhaltebecken zugeleitet werden. Diese Sicker­wässer sind Wässer aus der Halde selber, die infolge der Verweilzeit in der Halde stark mit Salzen belastet sind. Dies sind vor allem NaCl- und KCl-, so wie schwefeli­ge Säure (in der Analyse als Sulfat bestimmt), die zusätzlich gelöste Metalle wie Calcium und Magnesium enthalten. An der Luft reagiert die schwefelige Säure, wobei Schwefelwasserstoff freigesetzt wird, der sehr unangenehm riecht.

Dieses ist eine für Waschbergehalden typische Erscheinung, welche auf einen Vor­gang in der Halde zurückgeht, der Pyritoxidation genannt wird. Das im Gestein vor­handene Pyrit (Eisensulfid –FeS) geht in Lösung und bildet zusammen mit Wasser schwefelige Säure.

Dieser Vorgang hält Jahrzehnte an bis der Pyritvorrat aufgebraucht ist.

Die Sickerwässer wurden durch den Gutachter J.U. Kügler beprobt und analysiert. Nach den Analysen entsprechen die übel riechenden Sickerwässer in ihrer Qualität dem Sickerwasser unter der Halde, wodurch sich ihre Herkunft belegt. Die Sicker­wässer aus der Vorschüttung sind demgegenüber erheblich weniger belastet, die Eluatanalysen ergeben eine Belastung die unter einem zwanzigstel der der Halden-sickerwässer liegt.

Der Einbau von selbstschreibenden Wassermengenmessern bedarf eines Mindestdurchflusses, der in etwa dauerhaft der halben Rohrfüllung entspricht. Da die Ablaufrohre der Drainage einen Durchmesser vom 300 mm haben, läuft darin fast ganzjäh­rig nur ein dünnes Rinnsal. So ist keine verlässliche Durchflussmessung möglich.

Die Sickerwässer der Halde und der Vorschüttung werden über das Regenrückhaltebecken dem Schäpersbach zugeführt, der auch die anderen Sickerwässer der Halde aufnimmt und in den Seitenkanal des Korzbaches transportiert. Von dort werden sie direkt der Kläranlage der Emschergenossenschaft zugeführt. Diese Sickerwässer sind ebenfalls extrem salzhaltig, so dass eine Verschlechterung der Qualität nicht erfolgen kann.

Überprüfung der Sickerwässer:

Zur Überprüfung der Angaben wurde durch den Fachbereich Umwelt und Grün (68) ein staatlich vereidigter Sachverständiger gem. § 18 BBodSchG mit der Überprüfung beauftragt. Eine Beprobung der Sickerwässer der Drainage unter der Vorschüttung konnte jedoch noch nicht erfolgen, da dieses zurzeit kein Wasser führt. Sobald sich eine Wasserführung einstellt, wird der Ablauf beprobt.

Überlauf Vorhaltebecken:

Nach den regenreichen ersten Monaten dieses Jahres kann es durchaus sein, dass das Vorhaltebecken seine Kapazitätsgrenze durchaus erreicht und über den Über­lauf, wie vorgesehen, in das Regenrückhaltebecken entwässert. Das ist auch so vor­gesehen, denn wenn das Wasser so stark eingestaut wird, ist es zwangsläufig durch das Regenwasser stark verdünnt. Demnach sind auch die Gehalte an gelösten Stof­fen sehr gering. Das Regenrückhaltebecken entwässert in den Schäpersbach, der auch aus anderen Quellen das Sickerwasser der Halde aufnimmt. Er ist daher eben­falls salzbefrachtet. Er wird von der Emschergenossenschaft in den Seitenkanal des Kortzbaches übernommen.

Menge und Herkunft der Vorschüttung:

Da die geschüttete Menge an Material aus den doppelten Verwiegungen bekannt ist, besteht keine Notwendigkeit seitens der Stadt Bottrop die Füllmenge mittels einer oder mehrerer Vermessungen zu überprüfen.

Ihre Angaben zur Produktionskapazität von Remex Oberhausen sind zutreffend. Die Fa. Remex kann den Bedarf am Alpincenter alleine nicht decken. Daher wurde zu Anfang auch das aufgehaldete Material von Remex – Oberhausen verwendet. Nach­dem dieses verbraucht war, wurde zusätzlich die Verwendung von Material der C.C. Umwelt AG, Krefeld zugelassen, nachdem gutachterlich der Nachweis der Gleich­wertigkeit zum „Granova“-Material erbracht worden war.

Abdeckung des Materials:

Das „Granova“ genannte Material entspricht der Zuordnungsklasse HMVA 2 des ge­meinsamen Runderlasses MWMEV/MURL (NRW) vom 09.10.2001. Damit darf das Material in wasserwirtschaftlich nicht bedeutenden und hydrogeologisch nicht sensib­len Bereichen bei einem Grundwasserflurabstand von mindestens einem Meter als Unterbaumaterial mit Deckschicht, als Unterbau unter kulturfähigem Boden und Damm oder Lärmschutzwall nach Vorgaben des Erlasses verwendet werden.

Die Vorschüttung wird seit Beginn von einer Abdeckung der Flanken mit schluffigem Material und Boden begleitet. Eine Abdeckung des Baubereichs ist weder gesetzlich vorgesehen, noch in der Praxis durchführbar. Der Arbeitsbereich ist daher offen zu halten. Die Abdeckung des Materials nach dem Einbau ist gängige Praxis und in den Richtlinien zum Einbau einkalkuliert. Zudem verfügt die Vorschüttung über eine (nicht vorgeschriebene) Basisabdichtung plus Drainage. Daher werden die gesetzlichen Anforderungen an die Vorschüttung weit übertroffen.

Baustellenabsicherung:  

Ich verweise nochmals auf mein Schreiben vom 05.03.2018.

Bei Bauarbeiten, durch die unbeteiligte Personen gefährdet werden können, ist eine Abgrenzung der Gefahrenzone und deren Kennzeichnung erforderlich. Die erforderli­chen Maßnahmen hängen jedoch von der Lage der Baustelle ab. Da hier durch die topografischen Gegebenheiten die Zugänglichkeit zur Halde sehr schwierig ist (Fernwärmeleitungen Bahnlinie und Wald) und die Baustelle schon fast oben auf dem Berg angekommen ist, kann auf eine komplette Einzäunung verzichtet werden. Eine Einzäunung ist nur an den notwendigen Stellen (Fußgängerweg), die von der Allgemeinheit erreicht werden kann, erforderlich und auch dort vorhanden.

Absicherung Regenrückhaltebecken:

Die Verkehrssicherungspflicht des Regenrückhaltebeckens obliegt dem Eigentümer. Ob und inwieweit eine Absicherungsmaßnahme erforderlich ist, hängt von vielen Faktoren ab (Bauliche Ausgestaltung: Böschungswinkel, Wassertiefe. Ist überhaupt mitspielenden Kindern zu rechnen. Wird das Regenrückhaltebecken von Kindern als Spielfläche überhaupt interessant gefunden und genutzt?)

Es fanden mehrere Gespräche mit dem Eigentümer statt. Der Eigentümer erklärte sich nun bereit, das Regenrückhaltebecken einzuzäunen.

Vermessung der Skihalle:

Die dritte Messung für das Jahr 2017 sollte ursprünglich im Dezember 2017 durchge­führt werden. Von Seiten des Alpincenters wurde der Antrag gestellt diese auf Januar/Februar zu verschieben. Im Januar/Februar sollte dann die normale Stützenvermessung mit der Einmessung der neu zu konstruierenden Stützen kombiniert wer­den. Diesem Antrag wurde stattgegeben, da sich die Verschiebungen in dem von der Bauaufsicht prognostizierten Bereich befinden. Die Messung fand am 22.02.2018 statt.

Ähnliche Beiträge