Allgemein | Ratsfraktion

DKP kritisiert Vergabepraxis im Fachbereich Immobilienwirtschaft

Die städtische Immobilienwirtschaft hat bei der Vergabe von Aufträgen unter 10.000 Euro jahrelang in skandalöser Art und Weise gegen verbindliche Dienstanweisungen verstoßen. Statt eine Vielzahl von Bewerbern bei der Angebotsabgabe sowie in den Bieterlisten einen Wechsel der aufgeführten Bewerber sicherzustellen, wurden Aufträge in der Regel auf zwei bis drei Handwerksbetriebe konzentriert. Dies betraf insbesondere die Fliesen- und Plattenarbeiten, Arbeiten im Trockenbau, Schlosserarbeiten, beim Heizungs- und Sanitärbau sowie Elektroarbeiten. Die gesamten Auftragssummen für die berücksichtigten Handwerksbetriebe summierten sich bis zu einem sechsstelligen Betrag. Bei den Schlosserarbeiten erhielt eine Firma in den Jahren 2014 bis 2016 circa 90 Prozent aller städtischen Aufträge – eine unfassbare Benachteiligung anderer Handwerksfirmen.

DKP-Ratsherr Michael Gerber: „Das ist kein einmaliger Ausrutscher in der städtischen Immobilienwirtschaft. Bereits 2013 wurden die jetzigen Verstöße gegen die Vergabepraxis vom Rechnungsprüfungsamt festgestellt und eine Änderung angemahnt. Dass trotzdem weiterhin jahrelang die Dienstanweisungen missachtet wurden, könnte ein Dienstvergehen darstellen. Von der Missachtung zum Missbrauch oder dem Verdacht auf Korruption ist es nur ein kleiner Schritt! Der Oberbürgermeister hat die Dienstaufsicht, auch über die Immobilienwirtschaft. Wenn er sie nicht ausübt, fällt ein schlechtes Licht auch auf ihn!“

Die DKP hat im Rechnungsprüfungsausschuss gefordert, dass es nach einem Jahr eine weitere Überprüfung der Vergabepraxis bei der städtischen Immobilienwirtschaft erfolgt. Dies wird das Rechnungsprüfungsamt nun erneut 2018 kontrollieren.

gez. Michael Gerber

26.03.2017

Ähnliche Beiträge