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DKP fragt nach Konsequenzen aus dem Hartz-IV-Urteil des Verfassungsgerichts

Immer noch ist eine viel zu große Anzahl von Personen in Bottrop von SGB II betroffen. Eine Vielzahl der Personen wurde in der Vergangenheit sanktioniert bzw. gegen sie sind derzeit Sanktionen in Kraft. Das Gesetz und die gängige „Hartz IV-Praxis“ wurden bzw. werden seit Jahren wegen ihrer großen unsozialen Härte heftig kritisiert.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Bestimmungen in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig und somit rechtwidrig erklärt. Hieraus sind Konsequenzen sowohl für die Vergangenheit als auch die Gegenwart und Zukunft zu ziehen.

Die DKP hat daher die Verwaltung aufgefordert, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

  • Wie viele Menschen beziehen zurzeit ungekürzte Leistungen nach dem Regelsatz, aufgeschlüsselt nach U25/ Ü25?
  • Werden bestehende Sanktionen aktuell noch vollstreckt?
  • Werden aktuell Sanktionen verhängt? Falls nein, wie lange voraussichtlich nicht?
  • In welchen Stufen werden/ wurden diese verhängt? Wie viele Menschen „U25“ sind darunter?
  • Werden Personen, die nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zu Unrecht mit einer Sanktion bestraft wurden, entschädigt?
  • Für welchen zurückliegenden Zeitraum kommen Entschädigungen in Betracht?

Wir bitten um Mitteilung, wie die Verwaltung grundsätzlich derzeit das Thema handhabt bzw. gedenkt, in den nächsten Monaten zu verfahren.

Der Gesetzgeber ist gehalten, die bisherigen Bestimmungen entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts abzuändern. Insoweit ist eine breite Diskussion insbesondere darüber wiederbelebt worden, ob und in welchem Umfang Sanktionen überhaupt verhängt werden dürfen. Nach Auffassung vieler Fachleute, als auch der DKP sind Sanktionen nicht zielführend. In zahlreichen Fällen verschlechtert sich die Situation der Hilfsbedürftigen dramatisch. Sie sollten generell unzulässig sein. Vielmehr sollte den Betroffenen wirksamer als bisher geholfen werden.

Vor diesem Hintergrund beantragt die DKP, zu beschließen:

  1. Die Jobcenter setzt sämtliche Sanktionen bis Ende 2021 aus. Dies betrifft insbesondere laufende Verfahren und zukünftige Verfahren.
  2. Anfang 2022 findet eine Auswertung statt, wie sich der Verzicht auf Sanktionen konkret ausgewirkt hat.
  3. Der Ausschluss empfiehlt mit schriftlicher Stellungnahme an die Bundesregierung, in das zu novellierende Gesetz Sanktionen nicht mehr aufzunehmen.

 

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