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DKP erweitert Strafanzeige gegen ArcelorMittal um den Vorwurf der Luftverschmutzung

Die DKP-Ratsgruppe hat ihre Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Essen gegen die Kokerei von ArcelorMittal, Prosperstraße 350, 46238 Bottrop, vom 14.05.2019 wegen gefährlicher Körperverletzung, um den Vorwurf des § 325 StGB „Luftverunreinigung“ erweitert.

Im § 325 StGB, Abs. 1 heißt es: „Wer beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder Maschine, unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Veränderungen der Luft verursacht, die geeignet sind, außerhalb des zur Anlage gehörenden Bereichs die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Der „Untersuchungsbericht zur Immissionsbelastung von Nahrungspflanzen in Bottrop“  vom NRW Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat dazu geführt, dass in den Stadtteilen Welheim und Batenbrock durch die Stadt Bottrop ein Verzehrverbot von Blattgemüse ausgesprochen wurde. In Welheim wurde mit 500 Mikrogramm pro Kilo (μg/kg) das bis zu zwanzigfache der Hintergrundbelastung an Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) festgestellt. Auch die Benzo(a)pyren-Werte werden in Welheim mit bis zu 3,5 μg/kg und damit um den Faktor 10 der Hintergrundbelastung in NRW überschritten. Als Verursacher der Luftverschmutzung hat das LANUV die Kokerei von ArcelorMittal festgestellt. Der Krebsatlas weist für Bottrop die höchste Krebsrate in Deutschland aus.

In der TA Luft ist qualitativ der Ausstoß von öligen Koks- und Kohlestückchen in bis zu dreifacher Sandkorngröße nicht erfasst. In dem Verfahren gegen die Kokerei von ArcelorMittal vor der 19. Zivilkammer des Landgerichts Essen, Geschäftsnummer 19 O 10/18, unter Vorsitz der Richterin Dr. Lashöfer, gibt es Zeugenaussagen über diese Art der Verunreinigung der Luft durch ArcelorMittal in Bottrop.

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