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Bottrop hat die höchsten Mietsteigerungen im Ruhrgebiet

Mit einer Mietsteigerung von 11 Prozent im letzten Jahr hat Bottrop die höchste Steigerungsrate im Ruhrgebiet. Laut Mietpreisbarometer von Immowelt hat sich die Durchschnittsmiete in Bottrop von 6,30 Euro auf 7,00 Euro verteuert. Damit hat Bottrop auch bei den Quadratmeterpreisen mit Bochum und Dortmund die höchsten Mieten, noch vor Essen und Mülheim. DKP-Ratsmitglied Michael Gerber: „Die Mietsteigerungen in Bottrop sind besorgniserregend. Für Mieter mit geringem Einkommen wird es immer schwieriger, preiswerten Wohnraum zu finden.“

Preistreiber im Bottroper Wohnungsmarkt sind die großen Immobilienkonzerne VIVAWEST und Vonovia. So hat die VIVAWEST nach Modernisierungsmaßnahmen in der Straße Zollverein zum 1. Februar Mieterhöhungen von bis zu 82 Prozent angekündigt. In einem Beispiel steigt die Kaltmiete bei einer 64qm-Wohnung von 217 € um 177 € auf 394,80 €. In anderen Straßen der Siedlung gab es nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten bereits vorher drastische Mieterhöhungen. Auch nach Modernisierungsmaßnahmen der VIVAWEST an der Horster Straße sowie im Fuhlenbrock gab es drastische Mieterhöhungen.

Auch die Vonovia hat zahlreiche teure Modernisierungsmaßnahmen in ihren Wohnungsbeständen durchgeführt. In der Bögelsheide im Eigen hat sie energetisch saniert. Die bisherige Netto-Kaltmiete wurde für eine 59qm-Wohnung von 310 Euro auf 420 Euro angehoben. Dies ist eine Mieterhöhung von 35 Prozent. Auch im Trappenhof, Trappenstraße sowie der Althansstraße im Eigen hat die Vonovia nach Modernisierungen drastische Mieterhöhungen durchgeführt.

Die Wohnungskonzerne nutzen die unsoziale Mietgesetzgebung für ihren Mietwucher aus. Danach durften bisher 11 Prozent der Kosten für die Modernisierung auf die Miethöhe angerechnet werden. Nach neun Jahren haben die Mieter die Kosten der Modernisierung abbezahlt. Die Wohnungskonzerne kassieren aber weiter die hohen Mieten. Damit machen VIVAWEST und Vonovia riesige Gewinne auf Kosten der Mieter. Die prognostizierten Energieeinsparungen nach energetischen Modernisierungen erweisen sich dagegen als leere Versprechungen.

Seit Anfang 2019 gelten neue Mietgesetze. Die Kosten der Modernisierung, die der Eigentümer auf den Mieter umlegen kann, wurden gesetzlich von elf auf acht Prozent pro Jahr gesenkt. Die zulässige Mieterhöhungen bei Kaltmieten unter 7 Euro wurden auf maximal 2 € pro Quadratmeter begrenzt. DKP-Ratsmitglied Michael Gerber: „Die neue Mietgesetzgebung ist völlig ungenügend und schützt die Mieter nicht wirklich vor deutlichen Mieterhöhungen. Die Miete sollte nicht mehr als 20 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Davon sind wir in Bottrop weit entfernt.“

Die DKP rät alle betroffenen Mieter nach Modernisierungsmaßnahmen:

  • Die neue höhere Miete sollte nur unter Vorbehalt gezahlt werden. Dies kann entweder schriftlich gegenüber der Wohnungsgesellschaft erklärt oder auf dem Überweisungsträger vermerkt werden.
  • Es muss überprüft werden, ob sich hinter den Modernisierungskosten nicht versteckte Instandhaltungsarbeiten befinden. Diese dürfen nicht zu Mieterhöhungen führen.
  • Wer Mitglied im Mieterverein ist oder einen Mieterrechtsschutz abgeschlossen hat, sollte die Originalrechnungen der Arbeiten für seine Wohnung anfordern. Nur Fachanwälte können für die Mieter die Berechtigung von Forderungen der Wohnungsgesellschaften überprüfen.
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