Die Erschwerniszulagen für Beschäftigte bei der BEST sind völlig legal! Diese Klarstellung durch das Rechnungsprüfungsamt begrüßt die DKP. Andere Ratsmitglieder hatten deren Rechtmäßigkeit angezweifelt und den Eindruck erweckt, zu hohe Löhne könnten Rückforderungen von BEST-Gebühren begründen. Michael Gerber, ehemaliges Mitglied im Verwaltungsrat der BEST:„Mit dieser Klarstellung wird die Position des Personalrates der BEST gestärkt. Der Vorstand der BEST wollte aus Kostengründen die Erschwerniszulagen kürzen. Dagegen hat sich mit Recht sowohl der Personalrat als auch die Belegschaft gewehrt
Die Beschäftigten der BEST leisten eine gute Arbeit und haben müssen dafür anständig entlohnt werden. „Zur Tarifautonomie gehört, dass Beschäftigte für ihre Tätigkeit auch über Tarif bezahlt werden können. Wer dies infragestellt möchte die Tarifautonomie beseitigen“, kritisiertMichael Gerber.